CBD Naturextrakte
Cannabidiol erfüllt laut AGES die Definition eines Nahrungsergänzungsmittels nicht. Das heißt, die Substanz ist noch nicht gesetzlich reguliert. Aus diesem Grund darf CBD in Österreich nur als sogenanntes Aromaprodukt beworben und verkauft werden. Händler dürfen keine Einnahmeempfehlungen oder Angaben zu Wirkung und Dosierung geben und verweisen auf Bücher oder Ãrzte.
https://help.orf.at/stories/2930160/
https://hanfjournal.de/2019/07/21/cbd-hanfoel-alles-was-es-zu-wissen-gibt/
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